Corona-Selbsttests nach dem 30. Juni 2021

Liebe Eltern,
der Bundesgesetzgeber hat im April 2021 geregelt, dass Schülerinnen und Schüler, sowie Lehrkräfte nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen, wenn sie zweimal wöchentlich auf eine Infektion mit dem Corona-Virus getestet werden.Am 30. Juni 2021 wird der hierfür maßgebende Paragraph (28b) des Infektionsschutzgesetzes wieder außer Kraft treten. Die Testpflicht an Schulen wird ab 01.Juli 2021 in der rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung geregelt und somit, zweimal wöchentlich, weiterbestehen.
Ausgenommen sind Schüler und Lehrer, die als geimpft oder  genesen gelten.
Die häusliche Testung mit qualifizierter Selbstauskunft sowie der Nachweis eines Negativtests durch eine zertifizierte Teststelle werden selbstverständlich weiter anerkannt.

Freundliche Grüße
Stefanie Reinecke
Schulleitung