Informationen der Schulleitung zur Testpflicht in Schulen, 23.04.2021

Liebe Eltern,

wie Sie sicherlich gestern schon der Presse entnommen haben, haben Bundestag und Bundesrat eine Erweiterung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes (IFSG) beschlossen.

Frau Ministerin Dr. Hubig hat Sie über die neuen Regeln für Schulen informiert. Für Schulen besthet bei der Umsetzung des IFSG keine rechtliche Verantwortung.

Wesentliche Neuerung ist die Testpflicht an Schulen ab 26.04.2021 die grundsätzlich als Selbsttestung in den Schulen zu erfüllen ist. Die Tests sind für die Schülerinnen und Schüler kostenlos. Der Nachweis an den Testtagen in der Schule kann auch durch Vorlage einer Bescheinigung über ein negatives Testergebnis von einem Testzentrum oder einem Arzt erbracht werden. In Ausnahmefällen kann ein NAchweis von Eltern und Sorgebrechtigten über die bei Ihrem Kind zuhause durchgeführten Testungen akzeptiert werden. Den Nachweis (s.E-Mail) werden wir in der Schule überprüfen und bei Unstimmigkeiten nicht anerkennen. Für eine Testung zuhause müssen zurzeit von den Eltern selbst beschaffte Testkitz verwendet werden. Auch die Tests zuhause müssen zweimal pro Woche durchgeführt werden.

Liebe Eltern,

durch die gestiegenen Infektionszaheln bringen uns die versprlichtenden Selbsttests in der Schule-bei allem zusätzlichen Aufwand unb bei allen Bedenken-eine Erhöhung der Sicherheit an Schulen. Ich bitte Sie, dass wir gemeinsam mit den neuen Anforderungen souverän und verantwortungsbewusst – zum Schutz Ihrer Ihrer Kinder und des schulischen Personals – umgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Reinecke

Schulleitung